Antrag auf ALG 1

© h_lunke - Fotolia.com
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Der Antrag auf ALG1 gliedert sich in den Grundantrag auf ALG1 und zahlreiche zusätzliche Unterlagen. Er wird Antragsstellern bei der Arbeitslosmeldung komplett ausgehändigt und muss zu einem vorgeschriebenen Termin wieder abgegeben werden. Zusätzlich lassen sich die Unterlagen über den eService Arbeitslosengeld online ausdrucken. Der Antrag auf Arbeitslosengeld soll nach Möglichkeit persönlich bei der Agentur für Arbeit abgegeben werden, denn ein positiver oder negativer Bescheid wird bereits beim Antragsservice erteilt.

Die nötigen Formulare
Der Grundantrag zum Erhalt von Regelleistungen umfasst alle wichtigen Informationen für die Berechnung des Arbeitslosengeldes. Dazu gehören der Nachweis auf den Anspruch von Leistungen, zurückliegende Beschäftigungsverhältnisse, Bescheinigungen über zusätzliche Einkünfte, Sonderregelungen bei Studenten und Zusatzblätter zu Sonderfällen bei der Kranken, Renten- und Pflegeversicherung. Weiterhin müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass: Damit weisen Sie nach, dass Sie mit dem Antragsteller identisch sind.
  • Arbeitspapiere wie die Lohnsteuerkarte: Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte werden zur Errechnung des Leistungssatzes verwendet.
  • Nachweise über einen früheren Leistungsbezug: Arbeitslosengeld wird nur über einen bestimmten Zeitraum gewährt. Wenn Sie früher schon Leistungen erhalten haben, dann verkürzt sich der Zeitraum.
  • Arbeitsvertrag: Er dient zur Ermittlung der Ansprüche und als Nachweis über die Art und den Umfang der zuvor ausgeübten Tätigkeit.
  • Kündigungsschreiben: Damit weisen Sie nach, dass die Kündigung nicht selbst verschuldet haben und wann diese wirksam wurde.
  • Bescheinigung über den Bezug von Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Erziehungsgeld: Diese Leistungen werden bei der Berechnung berücksichtigt.
  • Arbeitsbescheinigung: Der frühere Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet eine Arbeitsbescheinigung auszustellen. Sie wird zum Ende des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt oder der Agentur für Arbeit auf elektronischen Weg übermittelt. In diesem Fall erhält der Antragsteller ein Kopie der Arbeitsbescheinigung auf dem Postweg. Sie muss vollständig und richtig ausgefüllt sein.

Nur wenn alle Unterlagen gut leserlich, sorgfältig und wahrheitsgemäß ausgefüllt sind, dann wird der Antrag bearbeitet. Fehlen dem Sachbearbeiter Informationen, dann wird die Bearbeitung bis zur Klärung zurückgestellt. Alle Unterlagen werden elektronisch eingescannt. Da sie nun online zur Verfügung stehen werden die Originale vernichtet. Wenn Sie Ihre Unterlagen wieder benötigen, dann müssen Sie das der Agentur für Arbeit rechtzeitig schriftlich mitteilen.

Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Voraussetzungen/Voraussetzungen-Nav.html

(Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Korrektheit!)

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