Das Arbeitszeugnis – Diese Angaben sollten enthalten sein

Das Arbeitszeugnis, das man nach Beendigung einer Berufstätigkeit in einem Unternehmen erhält, gehört neben dem Lebenslauf sowie anderen schriftlichen Zertifikaten, unbedingt in jede Bewerbungsmappe und kann bei einem zukünftigen Bewerbungsverfahren durchaus eine große Rolle spielen. Nicht jeder Personalchef verlässt sich rein auf die schriftlichen Aussagen, die er in einem solchen Arbeitszeugnis zu lesen bekommt. Viele Personalentscheider verlassen sich vielmehr auf ihre eigene persönliche Menschenkenntnis, jedoch kann das Arbeitszeugnis bei einer knappen Entscheidung zwischen zwei qualifizierten Bewerbern den entscheidenden letzten Ausschlag geben.
Es gibt verschiedene Arten von Arbeitszeugnissen, die im Falle eines Firmenaustritts vom Arbeitgeber erstellt werden können oder müssen. In rechtlicher Hinsicht ist der Arbeitgeber nur zur Ausstellung eines einfachen Arbeitszeugnisses verpflichtet. Dieses wird jedoch vorwiegend für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse oder Tätigkeiten ausgestellt, die keine besonderen Fähigkeiten oder Skills als Anforderungsmerkmale tragen. Jeder Arbeitnehmer hat jedoch einen rechtlichen Anspruch auf die Ausstellung eines einfachen Arbeitszeugnisses.
Angaben, die in einem einfachen Arbeitszeugnis vorhanden sein müssen
- Angaben zur Person des Arbeitnehmers
- Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Gründe, weshalb das Beschäftigungsverhältnis beendet wurde
- Detaillierte Auflistung der ausgeübten Tätigkeiten während des Beschäftigungszeitraums
- Keinerlei Wertung der Fähigkeiten und Art der Ausübung der Tätigkeiten
Die zweite und gleichzeitig auch weitaus beliebtere Variante eines Arbeitszeugnisses, ist das qualifizierte Arbeitszeugnis, das mittlerweile fast zum Standard – Zertifikat bei vielen Unternehmen geworden ist. Im Gegensatz zum einfachen Arbeitszeugnis, hat der Arbeitnehmer keinen rechtlichen Anspruch auf die Ausstellung der qualifizierten Form und muss den Arbeitgeber ausdrücklich darum bitten. Dies sollte auch jeder Arbeitnehmer, der ein Beschäftigungsverhältnis beendigt, unbedingt in Anspruch nehmen, denn das qualifizierte Arbeitszeugnis ist bei Personalchefs und Recruitment – Entscheidern besonders gerne gesehen und vermittelt dem zukünftigen Arbeitgeber wichtige Informationen über die sozialen und beruflichen Fähigkeiten des Bewerbers.
Die Zeugnissprache
Der in einem Arbeitszeugnis verwendete Sprachstil ist oftmals besonders positiv zu bewerten, jedoch ist dies nicht immer in diesem Sinne auch so vorgesehen. Die Zeugnissprache kann somit als schulähnliches Notensystem gesehen werden, mit deren Übersetzung man so einiges über den Bewerber erfahren kann. Wer also in seinem Arbeitszeugniss den Satz „ Herr oder Frau xy hat stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ihre Aufgaben erledigt.“ vorfindet, der kann davon ausgehen, dass der ehemalige Arbeitgeber die persönliche Leistung mit einer 1 bewertet und darf sich somit über ein positives Arbeitszeugnis freuen.
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